Medizinische/-r Fachangestellte/-r
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
Tierarzthelfer/-in
Pharmazeutisch-Kaufmännische/-r Angestellte/-r
Rechtsanwalts-, Notar-, Patentanwaltsfachangestellte/r
Steuerfachangestellte/-r
Ausbildungsportal des LFB Sachsen e.V. - Lexikon

Lexikon
...was du schon immer mal wissen wolltest

Abschlussprüfung
Sie findet am Ende der Ausbildung statt und wird von den Kammern abgenommen. Wenn du die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse draufhast, heißt es: Prüfung bestanden! Glückwunsch! Infos zur Prüfungszulassung und den -fächern liefern die Prüfungsordnungen der Kammern.

Ausbildungsberater
Er ist bei der Kammer dafür zuständig, die Ausbildung zu überwachen. Und er hilft dir bei Fragen weiter.

Ausbildungsberufe
In folgenden Berufen bilden Freiberufler aus:

  • Medizinische/-r Fachangestellte/-r (Arzthelfer/-in)
  • zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
  • Tierarzthelfer/in
  • Pharmazeutisch-Kaufmännische/r Angestellte/r
  • Rechtsanwalts-, Notar-, Patentanwaltsfachangestellte/r
  • Steuerfachangestellte/-r

Ausbildungsdauer
Die Regelausbildungsdauer legt die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Ausbildungsberuf fest. Ausbildungsbeginn und -ende sollten mit dem Berufsschuljahr und dem Termin der Abschlussprü-fung übereinstimmen. Wie man verkürzen kann (z.B. wegen schulischer Vorbildung), sagen einem die Kammern. Bei besonders guten Leistungen in Praxis und Berufsschule kann man die Abschlussprüfung vorziehen. Falls nötig (z.B. bei längerer Krankheit), verlängert die Kammer auf Antrag des Azubi die Ausbildungsdauer, damit man das Ziel erreicht. Versiebst du die Prüfung, kannst du die Ausbildung weitermachen, bis die nächste Wiederholungsprüfung ansteht. Aber nicht länger als ein Jahr.

Ausbildungsnachweis
Ob du die Ausbildung ordnungsgemäß hinter dich gebracht hast, dokumentiert der Ausbildungsnachweis. Wie genau der zu führen ist (z.B. als Berichtsheft), regeln die zuständigen Kammern.

Ausbildungsordnung
Sie gilt für den jeweiligen Ausbildungsberuf und verrät dir, wie lang die Ausbildung dauert, was die Inhalte sind, was man über Zwischen- und Abschlussprüfung wissen muss usw. usw.

Ausbildungsplan
Den muss dein Ausbilder für dich erstellen. Dabei legt er den Ausbildungsrahmenplan zugrunde. Der Ausbildungsplan ist wesentlicher Teil deines Vertrages.

Ausbildungsrahmenplan
Er liegt der Ausbildungsordnung bei. Hier kannst du sehen, wie Fertigkeiten und Kenntnisse während der Ausbildung sachlich und zeitlich gegliedert werden.

Ausbildungsstelle
Deine Bewerbung kannst du direkt an den gewünschten Ausbildungsbetrieb bzw. die Praxis richten. Im Übrigen sind freie Lehrstellen bei den Arbeitsämtern gemeldet. Zum Teil bieten die Kammern Lehrstellenbörsen an.

Ausbildungsvergütung
Der Ausbildende muss dich angemessen bezahlen. Die Summe hängt von deinem Alter ab. Sie erhöht sich mit der Ausbildung, mindestens jährlich. Zum Teil gibt es Tarifverträge. Oder die Kammern legen die Sätze fest.

Ausbildungsverhältnis
So nennt man die vertragliche Beziehung zwischen dir und deinem Ausbilder.

Ausbildungsvertrag
Er wird zwischen dir und dem Ausbilder geschlossen. Vereinbart werden u.a. Ausbildungsbeginn und -ende, Probezeit, Ausbildungsplan, Rechte und Pflichten des Azubi und des Ausbilders, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregelungen.

Ausbildungszeit
Wie lang du regelmäßig und täglich ausgebildet wirst, hält der Vertrag fest. Für Jugendliche gibt es besondere Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Für Volljährige gelten meist dieselben Arbeitszeiten wie für die übrigen Mitarbeiter. Auch zu beachten: die allgemeinen arbeitsrechtlichen und ggf. tarifvertraglichen Vorschriften.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses/ Weiterbeschäftigung
Das Verhältnis endet nach der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer. Auch dann, wenn du die Abschlussprüfung noch nicht gemacht hast. Falls du die Prüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer schaffst, ist das Verhältnis mit Bestehen der Prüfung zuende. Der Ausbilder muss dir ein Zeugnis ausstellen. Wenn du vereinbarst, nach Ausbildungsende weiterzuarbeiten, muss das in den letzten sechs Monaten vorher passieren. Vereinbarungen vor dieser Zeit sind nämlich nichts wert. Wirst du nach der Ausbildung beschäftigt, ohne ausdrücklich etwas zu vereinbaren, heißt das: Du hast ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Mit den üblichen Kündigungsfristen.

Begabtenförderung
Wenn du die Abschlussprüfung mit sehr gut geschafft hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen. Wo? Bei der Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung zum Besuch von Fortbildungsmaßnahmen. Mehr dazu erzählen dir die Kammern.

Berufsbildungsgesetz
Hier kann man Regelungen zur Berufsausbildung (z.B. zu Ausbildungsvertrag und Prüfungswesen) und zu Umschulung und Fortbildung nachlesen.

Berufsschule
Neben der Ausbildung in der Praxis besuchst du die Berufsschule. Der Ausbilder muss den Azubi hierfür freistellen. Die Berufsschulpflicht und die Berechtigung zum Berufsschulbesuch (falls der Azubi nicht mehr berufsschulpflichtig ist) regeln gesonderte Gesetze der Bundesländer. Auch im Ausbildungsvertrag stehen Regelungen zum Schulbesuch. Das Jugendarbeitsschutzgesetz nennt besondere Vorschriften, u.a. für die Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Arbeitszeit und die Freistellung von der Ausbildung an Berufsschultagen. Auskunft gibt’s bei den Kammern. Da kann man auch die Anschriften der Berufsschulen erfragen. Die Inhalte des Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsberuf stehen in den Lehrplänen. Jedes Bundesland hat da eigene.

Bewerbung
Sie ist der erste Eindruck, den man macht. Und der muss perfekt sein. In eine Bewerbungsmappe gehören das personalisierte Anschreiben, der tabellarische Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien und ein aktuelles Foto.

Bundesurlaubsgesetz
Es regelt die Urlaubsgewährung (z.B. Urlaubsanspruch, Dauer des Urlaubs, Teilurlaub). Es gilt immer dann, wenn sich aus dem Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag nichts anderes ergibt.

Freie Berufe
Man unterteilt sie in vier Gruppen:

  • Heilberufe
  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe
  • technische und naturwissenschaftliche Berufe
  • Kulturberufe

Freiberufler arbeiten selbstständig, unabhängig und eigenverantwortlich. Für sie gibt es besondere berufsrechtliche Regelungen. Ausbildungsplätze findest du bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

Jugendarbeitsschutzgesetz
Es regelt die Beschäftigung von Personen, die unter 18 sind. Hier geht es u.a. um die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, den Berufsschulbesuch und den Urlaubsanspruch.

Kammern
Sie sind für die Ausbildung in den einzelnen Berufen zuständig. Und sie haben Informationen parat zu den Themen Aus- und Fortbildung, Umschulung etc.

Kündigung
Während der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis jederzeit gekündigt werden. Nach der Probezeit ist das anders, und zwar so:

  • Beide Vertragspartner können fristlos kündigen.
  • Der Azubi kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung beenden oder eine andere anfangen will.

Kündigen muss man schriftlich. Bei einer Kündigung nach der Probezeit muss der Grund genannt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gilt nicht, wenn die Tatsachen hierfür dem, der kündigt, mehr als zwei Wochen bekannt sind. Man kann einen Vertrag auch im gegenseitigen Einvernehmen lösen.

Praktikum
Die Kammern beraten dich über die Möglichkeit, ein Schülerpraktikum zu absolvieren.

Probezeit
Am Anfang der Ausbildung steht die Probezeit. Sie dauert einen bis drei Monate. Während dieser Zeit kann jeder Vertragspartner jederzeit ohne Frist und Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis kündigen – immer schriftlich.

Prüfungszeugnis
Ist die Abschlussprüfung geschafft, erhält der Glückliche ein Zeugnis. Es ist von der Kammer ausgefertigt.

Rechte und Pflichten des Ausbilders
Sie ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag.

Rechte und Pflichten des Auszubildenden
Sie sind im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Urlaub
Für Jugendliche gelten besondere Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei volljährigen Azubis regelt sich der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz oder dem jeweiligen Tarifvertrag. Für das erste und letzte Ausbildungsjahr sind manchmal die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes zum anteiligen Urlaub zu beachten. Den Urlaub sollte man während der Berufsschulferien nehmen.

Weiterbildung
Während der Ausbildung oder im Anschluss daran kann man sich berufsspezifisch weiter- oder fortbilden.

Zeugnis des Ausbilders
Am Ende der Ausbildung muss der Ausbilder seinem Lehrling ein Zeugnis ausstellen. Darin stehen Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung, erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse. Auf Wunsch können auch Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten beurteilt werden. Das nennt man dann qualifiziertes Zeugnis.

Zwischenprüfung
Sie kontrolliert die Leistung während der Ausbildung. Einzelheiten regeln die Prüfungsordnungen der Kammern. Wer zur Abschlussprüfung zugelassen werden möchte, darf die Zwischenprüfung nicht schwänzen.