...was du schon immer mal wissen wolltest
Abschlussprüfung
Sie findet am Ende der Ausbildung statt und wird von den Kammern
abgenommen. Wenn du die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
draufhast, heißt es: Prüfung bestanden! Glückwunsch! Infos zur
Prüfungszulassung und den -fächern liefern die Prüfungsordnungen der
Kammern.
Ausbildungsberater
Er ist bei der Kammer dafür zuständig, die Ausbildung zu überwachen.
Und er hilft dir bei Fragen weiter.
Ausbildungsberufe
In folgenden Berufen bilden Freiberufler aus:
- Medizinische/-r Fachangestellte/-r (Arzthelfer/-in)
- zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
- Tierarzthelfer/in
- Pharmazeutisch-Kaufmännische/r Angestellte/r
- Rechtsanwalts-, Notar-, Patentanwaltsfachangestellte/r
- Steuerfachangestellte/-r
Ausbildungsdauer
Die Regelausbildungsdauer legt die Ausbildungsordnung für den
jeweiligen Ausbildungsberuf fest. Ausbildungsbeginn und -ende sollten
mit dem Berufsschuljahr und dem Termin der Abschlussprü-fung
übereinstimmen. Wie man verkürzen kann (z.B. wegen schulischer
Vorbildung), sagen einem die Kammern. Bei besonders guten Leistungen in
Praxis und Berufsschule kann man die Abschlussprüfung vorziehen. Falls
nötig (z.B. bei längerer Krankheit), verlängert die Kammer auf Antrag
des Azubi die Ausbildungsdauer, damit man das Ziel erreicht. Versiebst
du die Prüfung, kannst du die Ausbildung weitermachen, bis die nächste
Wiederholungsprüfung ansteht. Aber nicht länger als ein Jahr.
Ausbildungsnachweis
Ob du die Ausbildung ordnungsgemäß hinter dich gebracht hast,
dokumentiert der Ausbildungsnachweis. Wie genau der zu führen ist (z.B.
als Berichtsheft), regeln die zuständigen Kammern.
Ausbildungsordnung
Sie gilt für den jeweiligen Ausbildungsberuf und verrät dir, wie
lang die Ausbildung dauert, was die Inhalte sind, was man über Zwischen-
und Abschlussprüfung wissen muss usw. usw.
Ausbildungsplan
Den muss dein Ausbilder für dich erstellen. Dabei legt er den
Ausbildungsrahmenplan zugrunde. Der Ausbildungsplan ist wesentlicher
Teil deines Vertrages.
Ausbildungsrahmenplan
Er liegt der Ausbildungsordnung bei. Hier kannst du sehen, wie
Fertigkeiten und Kenntnisse während der Ausbildung sachlich und zeitlich
gegliedert werden.
Ausbildungsstelle
Deine Bewerbung kannst du direkt an den gewünschten
Ausbildungsbetrieb bzw. die Praxis richten. Im Übrigen sind freie
Lehrstellen bei den Arbeitsämtern gemeldet. Zum Teil bieten die Kammern
Lehrstellenbörsen an.
Ausbildungsvergütung
Der Ausbildende muss dich angemessen bezahlen. Die Summe hängt von
deinem Alter ab. Sie erhöht sich mit der Ausbildung, mindestens
jährlich. Zum Teil gibt es Tarifverträge. Oder die Kammern legen die
Sätze fest.
Ausbildungsverhältnis
So nennt man die vertragliche Beziehung zwischen dir und deinem
Ausbilder.
Ausbildungsvertrag
Er wird zwischen dir und dem Ausbilder geschlossen. Vereinbart werden
u.a. Ausbildungsbeginn und -ende, Probezeit, Ausbildungsplan, Rechte und
Pflichten des Azubi und des Ausbilders, Vergütung, Urlaub und
Kündigungsregelungen.
Ausbildungszeit
Wie lang du regelmäßig und täglich ausgebildet wirst, hält der Vertrag
fest. Für Jugendliche gibt es besondere Regelungen im
Jugendarbeitsschutzgesetz. Für Volljährige gelten meist dieselben
Arbeitszeiten wie für die übrigen Mitarbeiter. Auch zu beachten: die
allgemeinen arbeitsrechtlichen und ggf. tarifvertraglichen Vorschriften.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses/ Weiterbeschäftigung
Das Verhältnis endet nach der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer.
Auch dann, wenn du die Abschlussprüfung noch nicht gemacht hast. Falls
du die Prüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer schaffst, ist das
Verhältnis mit Bestehen der Prüfung zuende. Der Ausbilder muss dir ein
Zeugnis ausstellen. Wenn du vereinbarst, nach Ausbildungsende
weiterzuarbeiten, muss das in den letzten sechs Monaten vorher
passieren. Vereinbarungen vor dieser Zeit sind nämlich nichts wert.
Wirst du nach der Ausbildung beschäftigt, ohne ausdrücklich etwas zu
vereinbaren, heißt das: Du hast ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte
Zeit. Mit den üblichen Kündigungsfristen.
Begabtenförderung
Wenn du die Abschlussprüfung mit sehr gut geschafft hast, kannst du
unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen. Wo? Bei der
Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung zum Besuch von
Fortbildungsmaßnahmen. Mehr dazu erzählen dir die Kammern.
Berufsbildungsgesetz
Hier kann man Regelungen zur Berufsausbildung (z.B. zu
Ausbildungsvertrag und Prüfungswesen) und zu Umschulung und Fortbildung
nachlesen. Berufsschule
Neben der Ausbildung in der Praxis besuchst du die Berufsschule. Der
Ausbilder muss den Azubi hierfür freistellen. Die Berufsschulpflicht und
die Berechtigung zum Berufsschulbesuch (falls der Azubi nicht mehr
berufsschulpflichtig ist) regeln gesonderte Gesetze der Bundesländer.
Auch im Ausbildungsvertrag stehen Regelungen zum Schulbesuch. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz nennt besondere Vorschriften, u.a. für die
Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Arbeitszeit und die
Freistellung von der Ausbildung an Berufsschultagen. Auskunft gibt’s bei
den Kammern. Da kann man auch die Anschriften der Berufsschulen
erfragen. Die Inhalte des Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsberuf
stehen in den Lehrplänen. Jedes Bundesland hat da eigene. Bewerbung
Sie ist der erste Eindruck, den man macht. Und der muss perfekt
sein. In eine Bewerbungsmappe gehören das personalisierte Anschreiben,
der tabellarische Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien und ein
aktuelles Foto.
Bundesurlaubsgesetz
Es regelt die Urlaubsgewährung (z.B. Urlaubsanspruch, Dauer des
Urlaubs, Teilurlaub). Es gilt immer dann, wenn sich aus dem Ausbildungs-
bzw. Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag nichts anderes ergibt.
Freie Berufe
Man unterteilt sie in vier Gruppen:
- Heilberufe
- rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe
- technische und naturwissenschaftliche Berufe
- Kulturberufe
Freiberufler arbeiten selbstständig, unabhängig und
eigenverantwortlich. Für sie gibt es besondere berufsrechtliche
Regelungen. Ausbildungsplätze findest du bei Ärzten, Zahnärzten,
Tierärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten,
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Es regelt die Beschäftigung von Personen, die unter 18 sind.
Hier geht es u.a. um die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, den
Berufsschulbesuch und den Urlaubsanspruch.
Kammern
Sie sind für die Ausbildung in den einzelnen Berufen zuständig. Und
sie haben Informationen parat zu den Themen Aus- und Fortbildung,
Umschulung etc.
Kündigung
Während der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis
jederzeit gekündigt werden. Nach der Probezeit ist das anders,
und zwar so:
- Beide Vertragspartner können fristlos kündigen.
- Der Azubi kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen,
wenn er die Ausbildung beenden oder eine andere anfangen
will.
Kündigen muss man schriftlich. Bei einer Kündigung nach
der Probezeit muss der Grund genannt werden. Eine Kündigung
aus wichtigem Grund gilt nicht, wenn die Tatsachen hierfür
dem, der kündigt, mehr als zwei Wochen bekannt sind. Man
kann einen Vertrag auch im gegenseitigen Einvernehmen lösen.
Praktikum
Die Kammern beraten dich über die Möglichkeit, ein
Schülerpraktikum zu absolvieren.
Probezeit
Am Anfang der Ausbildung steht die Probezeit. Sie dauert
einen bis drei Monate. Während dieser Zeit kann jeder
Vertragspartner jederzeit ohne Frist und Angabe von Gründen
das Ausbildungsverhältnis kündigen – immer schriftlich.
Prüfungszeugnis
Ist die Abschlussprüfung geschafft, erhält der
Glückliche ein Zeugnis. Es ist von der Kammer ausgefertigt. Rechte und
Pflichten des Ausbilders
Sie ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag. Rechte
und Pflichten des Auszubildenden
Sie sind im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Urlaub
Für Jugendliche gelten besondere Regelungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei volljährigen Azubis regelt
sich der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz oder
dem jeweiligen Tarifvertrag. Für das erste und letzte
Ausbildungsjahr sind manchmal die Regelungen des
Bundesurlaubsgesetzes zum anteiligen Urlaub zu beachten. Den
Urlaub sollte man während der Berufsschulferien nehmen.
Weiterbildung
Während der Ausbildung oder im Anschluss daran kann man
sich berufsspezifisch weiter- oder fortbilden. Zeugnis des Ausbilders
Am Ende der Ausbildung muss der Ausbilder seinem
Lehrling ein Zeugnis ausstellen. Darin stehen Angaben über Art, Dauer
und Ziel der Ausbildung, erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse. Auf
Wunsch können auch Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten
beurteilt werden. Das nennt man dann qualifiziertes Zeugnis. Zwischenprüfung
Sie kontrolliert die Leistung während der Ausbildung.
Einzelheiten regeln die Prüfungsordnungen der Kammern. Wer
zur Abschlussprüfung zugelassen werden möchte, darf die
Zwischenprüfung nicht schwänzen. |