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Neues Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks belastet Freiberufler und Unternehmer zusätzlich
Zum von der Ministerpräsidentenkonferenz geplanten neuen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärt BFB-Präsident Dr. Ulrich
Oesingmann:
„Die Formulierung einfacheres und gerechteres Rundfunkfinanzierungsmodell ist blanker Hohn. Nach den vorliegenden Plänen werden
Selbstständige in den Freien Berufen - wie auch alle anderen Unternehmer - künftig mehr bezahlen als jetzt.
Denn die Zuständigen flechten ohne
Rückkopplung ergänzende Details in ihr Modell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein und verlassen damit dessen Logik der „Geräteunabhängigkeit“. Danach
sind Haushalte und leider auch Betriebsstätten die Messzahl. Künftig soll pro Haushalt und pro Betrieb nach einer Mitarbeiterzahlstaffel gezahlt werden. Aber
bei Selbstständigen in den Freien Berufen und allen anderen Unternehmern werden künftig sehr wohl einzelne Geräte gezählt, nämlich die in betrieblich genutzten
Fahrzeugen.
So wird es für Freiberufler und Unternehmer teurer als bisher. Heute zahlt beispielsweise ein Freiberufler für den Rundfunkempfang im
dienstlich genutzten PKW, entrichtet im Gegenzug dafür aber keine weitere Gebühr für Arbeitsgeräte in seinem Büro, seiner Praxis oder Kanzlei. Künftig aber
soll er mindestens zwei Mal bezahlen. Denn nach dem vorliegenden Modell wird pro betrieblich genutztem PKW gezahlt und zusätzlich nach der Mitarbeiterstaffel
für Betriebe, bei der allein es schon für Einheiten ab fünf Beschäftigten teurer wird.
Die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag
ist aus Sicht des BFB vernünftig. Allerdings ist es grundsätzlich falsch, neben den Nutzern, die den Haushaltsbeitrag leisten sollen, auch noch die Betriebe in
die Beitragspflicht einzubeziehen. Mit dem Haushaltsbeitrag werden bereits alle Bürger erreicht. Und letztlich kann Rundfunknutzer nur der einzelne Bürger
sein.
Konsequent wäre gewesen, die selbstständigen Existenzen und deren Praxen, Kanzleien und Büros ebenso wie die Unternehmen bzw. Betriebsstätten
komplett von der Zahlungspflicht auszunehmen. Ebenso wie auch ihre Mitarbeiter entrichten Unternehmer und Selbstständige bereits als Bürger einen
Rundfunkbeitrag. Sie leben ja schließlich nicht auf der Straße oder sind ohne festen Wohnort. Nun aber drohen ihnen weiterhin multiple Beitragszahlungen, je
nachdem wie viele Wagen ihrer Struktur zugeordnet sind. Bei der nächsten Gebührenerhöhungsrunde werden sie mit einem höheren Faktor getroffen als die
Privatpersonen, die die eigentlichen Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind.
Damit zeigen die Handelnden ganz eindeutig, dass sie bei der
Wirtschaft und den Selbstständigen abkassieren wollen. Verärgerungsarithmetisch gesehen ist dies völlig verständlich, aber das diskutierte Modell verdient das
Prädikat gerecht nicht.“
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